Marder auf dem Dachboden: Was tun?
Was ist ein Hausmarder?
Ist von Marderbefall die Rede, so sind die in Mitteleuropa weitverbreiteten Steinmarder (auch Hausmarder) gemeint. Sie zeichnen sich durch einen langegezogenen, schlanken Rumpf, dünne Gliedmassen, spitze Schnauze und einen hellen Kehlfleck aus. Sie zählen zur Gattung der Echten Marder und zur Art der Hundeartigen Raubtiere. Gefährlich sind sie für Menschen nicht, für Wohnsicherheit und -qualität jedoch durchaus, wenn Fressschäden am Haus Dachdämmung und Dachkonstruktion beeinträchtigen.
Daran erkennen Sie Marder im Dach
Möglicherweise „leiden“ Sie schon länger unter heimlichen Untermietern. Da es sich um nachtaktive Tiere handelt, verbringen sie den Tag meist schlafend und lautlos. Häufig verraten sich Marder durch Fiepsen, Rascheln und Scharren im Dach. Sollten Sie also unerklärliche Geräusche und Aktivitäten im Dach wahrnehmen, so handelt es sich wahrscheinlich um die scheuen Allesfresser.
Abgesehen von Geräuschen, machen sich Marder auch durch weniger angenehme Dinge bemerkbar. Dazu zählen Marderkot und Urin auf dem Dachboden, verdorbene Fressreste, Überbleibsel von Tieren und Gerüche. Schnell handeln sollten Sie, sobald Schäden in der Dachisolierung, Dachdämmung oder an Kabeln auftauchen.
4 Tipps zur Marderabwehr auf dem Dachboden
Gleich vorneweg: Marder dürfen Sie nur verscheuchen, nicht jedoch jagen. Die Wildtiere unterliegen dem Jagdrecht, der Einsatz von Tot- und Lebendfallen sowie Gift ist also verboten. Vermutlich möchten Sie den Mardern jedoch ebenso wenig schaden, wie die Marder Ihnen. Zum Glück gibt es verschiedene Strategien zur Marderabwehr. Wir haben Ihnen die 4 wirksamsten Tipps zusammengestellt.
- Tipp 1: Marder durch Lärm vergraulen
- Tipp 2: Marder durch Geruch vertreiben
- Tipp 3: Marder aussperren
- Tipp 4: Einen Experten rufen
Im Folgenden erfahren Sie, was es mit den Tipps auf sich hat.
Niedlich, aber lästig: Marder sind hartnäckige Gäste und können grosse Schäden am Dach anrichten.
Tipp 1: Marder durch Lärm vergraulen
Tipp 2: Marder durch Gerüche vertreiben
Marder sind, wie Katzen, reinliche Tiere und können bestimmte Gerüche nicht ausstehen. Eher ungewöhnliche Hausmittel sollen hier Hundehaare oder WC-Duftsteine sein. Die Wirksamkeit ist jedoch nicht bewiesen, denn Marder gewöhnen sich an unangenehme Gerüche, solang sie ungestört bleiben. Zudem ist es keine langfristige Lösung, wenn Sie weiterhin Schlupflöcher haben.
Tipp 3: Marder aussperren
Das Problem beim Marderbefall beginnt damit, dass Marder in den Dachboden gelangen. Abwehrmethoden sind nur sinnvoll, wenn Sie auch Schlupflöcher ausfindig machen, durch die Marder ein- und ausgehen. Sie können zum Beispiel um das Gebäude fein geharkte Sandflächen ausstreuen und Ein- und Ausgänge anhand der Marderspuren aufspüren. Sollten Sie bei Begehungen auf offene, undichte Stellen im Dach stossen, so sind diese abzudichten. Mögliche Schlupflöcher können sich auf dem Dachboden, im Dach, in der Garage, in der Scheune, im Stall oder in Fensternähe befinden.
Da bereits Löcher von fünf Zentimetern genügen, sind Marderzugänge schwer zu finden. Hinzu kommt, dass Marder gut klettern und springen und Zugänge (z.B. über Regenrinnen) oft ausser Reichweite liegen. In diesem Fall ist die Hilfe von Experten nötig.
Tipp 4: Experten rufen
Marderabwehr, Jagdrecht, Schonzeit – Das ist zu beachten
Für Privatpersonen ohne Jagderlaubnis ist das Fangen und Töten von Mardern verboten. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz werden Marder als jagdbare Wildtiere eingestuft, was bedeutet, dass nur Personen mit Jagdberechtigung bzw. Fallenschein befugt sind, diese Tiere zu fangen oder zu töten. Es ist gemäss der Jagdverordnung auch untersagt, Schlingen, Gift und Fallen zu verwenden, mit Ausnahme von Kastenfallen, die für den Lebendfang vorgesehen sind.
Beachten Sie also, dass Sie nur passive, nicht tödliche Abwehrmethoden wie Lärm, Gerüche und das Verschliessen von Schlupflöchern nutzen oder professionelle Hilfe anfordern. Weiter gilt, dass Steinmarder und Edelmarder in der Schonzeit (vom 16. Februar bis 31. August ) Jungtiere aufziehen und Elterntiere in dieser Zeit nicht vom Nest im Dachboden ausgesperrt werden dürfen. Das unbefugte Jagen von Mardern sowie das Jagen zur Schonzeit gelten als Straftaten und werden mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.
Nicht nur Dachböden sind bei Mardern beliebt. Auch unter Motorhauben fühlen sie sich wohl und gerade hier wird es teuer. Die Wildtiere knabbern im Motorraum besonders gern Zündkabel, Stromleitungen und Kühlwasserschläuche an. Marderschäden am Fahrzeug sind also eine reale, teure Gefahr, die nicht immer von der Versicherung gedeckt ist. Mögliche Abwehrmöglichkeiten sind:
- Eine gründliche Motorreinigung
- Ultraschallgeräte
- Mardergitter bzw. Maschendraht unter dem Auto
- Ummantelte Kabel gegen Fressschäden
- Professionelle Motorabschottung
- Unter Spannung stehende Metallplättchen im Motorraum (nur von Fachmännern einzubauen)