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Praktische Informationen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der VELUX Schweiz AG, Aarburg

    Stand 1.4.2023

    Hinweis:

    Hier finden Sie die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für:

     

    1. Geltungsbereich und Grundlagen

    1.1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der VELUX Schweiz AG, Bahnhofstrasse 40, 4663 Aarburg, Schweiz (nachfolgend «VELUX») und einem Käufer (nachfolgend «KÄUFER») betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten von VELUX Produkten (nachfolgend «PRODUKTE») durch VELUX an den KÄUFER. Die AGB gelten dabei nur für Verträge zwischen VELUX und einem KÄUFER der als Unternehmer handelt. Für Bestellungen von Endverbrauchern über den Onlineshop gelten die o.g. AGB. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen VELUX und dem KÄUFER abgeschlossenen Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von VELUX ausdrücklich offeriert oder von VELUX ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

    Mit der Beauftragung von VELUX bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung dieser PRODUKTE durch diese AGB geregelt wird. VELUX behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Eine Änderung gilt ohne schriftlichen Widerspruch des KÄUFERS innert Monatsfrist ab Mitteilung der Änderung (per E-Mail oder auch durch blosse Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite von VELUX) als genehmigt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des KÄUFERS sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des KÄUFERS anderweitig VELUX mitgeteilt worden sind.

    1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen

    Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von VELUX sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument wird explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von VELUX unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit VELUX erst mit dem Datum der Zustimmung durch VELUX zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch VELUX. Bestellungen und «Annahmeerklärungen» des KÄUFERS gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.

    Die Auftragsbestätigung von VELUX enthält eine Beschreibung (Produktecode) der verkauften PRODUKTE. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von VELUX oder aus dem von VELUX unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

    1.3. Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl.

    Alle in Produktebeschreibungen, Prospekten, Plänen und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von PRODUKTEN wieder, wenn dies von VELUX ausdrücklich zugesichert wird.

    2. Bestellung, Verkauf und Lieferung von PRODUKTEN

    2.1. Bestellung

    VELUX kann Bestellungen direkt vom KÄUFER oder von einem durch den KÄUFER mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten (nachfolgend «DRITTER») entgegennehmen. Bestellungen eines DRITTEN gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des KÄUFERS. Aus diesen Bestellungen sind – im Fall ihrer Annahme durch VELUX und unabhängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN – allein VELUX und der KÄUFER berechtigt und verpflichtet.

    2.2. Auftragsbestätigung und Bestellbestätigung

    Gegenstand und Umfang der verkauften PRODUKTE ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der VELUX, welche VELUX an den KÄUFER verschickt. Bei der Bestellung durch einen DRITTEN erhält der DRITTE von VELUX auf dessen Wunsch und im Auftrag des KÄUFERS eine schriftliche Bestellbestätigung mit der Bezeichnung der bestellten PRODUKTE. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN die zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN vereinbarten Abmachungen. Insbesondere handelt es sich bei den in der Bestellbestätigung aufgeführten Preisen lediglich um unverbindliche Preisempfehlungen. Der KÄUFER ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden vollkommen frei.

    2.3. Lieferung

    VELUX liefert das PRODUKT an den mit dem KÄUFER jeweils vereinbarten Ort. Soweit nicht explizit anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen an die Bordsteinkante der vereinbarten Adresse und unter der Voraussetzung, dass ein direkter Strassenzugang mit ausreichender Tragkraft besteht. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des KÄUFERS. Nutzen und Gefahr gehen mit erfolgtem Ablad der PRODUKTE am vereinbarten Lieferort auf den KÄUFER über. Transportschäden sind vom KÄUFER ausschliesslich beim jeweiligen Transporteur geltend zu machen.

    Wird die Lieferung der PRODUKTE aus Gründen, welche VELUX nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht (beispielsweise Annahmeverweigerung, Terminverschiebung o.Ä.), werden die PRODUKTE auf Rechnung und Gefahr des KÄUFERS eingelagert.

    Der KÄUFER hat die gelieferten PRODUKTE nach Eintreffen am vereinbarten Lieferort unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen und allfällige Beanstandungen unmittelbar auf dem Lieferschein schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die gelieferten PRODUKTE als richtig, vollständig und ohne Lieferschäden akzeptiert.

    2.4. Gewährleistung

    VELUX leistet dem KÄUFER Gewähr dafür, dass die gelieferten PRODUKTE zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinausgehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen. VELUX übernimmt insbesondere auch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, Qualität, Funktionalität oder Tauglichkeit eines PRODUKTS für einen bestimmten oder vorausgesetzten Gebrauch. Nicht unter die Gewährleistung fallen Ansprüche, die auf die in der VELUX Herstellergarantie (www.velux.ch/garantie) unter Ziffer 4 (Bedingungen) genannten Gründe zurückzuführen sind.

    Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln schriftlich geltend zu machen. VELUX kann in der Folge wahlweise entweder das betroffene Produkt an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass das Produkt auf Kosten des KÄUFERS an VELUX zurückgesandt wird. VELUX wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KÄUFER mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht.

    Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird VELUX allfällige Mängel am PRODUKT nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder das PRODUKT ersetzen. Weitere Ansprüche gegenüber VELUX wegen Mängeln, einschliesslich Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung), auf Ersatzvornahme oder auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn oder anderen direkten, indirekten, unmittelbaren oder mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen.

    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von VELUX verursacht wurden, für Personenschäden oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der KÄUFER sämtliche Kosten zu tragen, welche VELUX durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeitskosten.

    Gewährleistungsansprüche für PRODUKTE verjähren mit Ablauf von zwei (2) Jahren nach deren Lieferung an den KÄUFER. Über die vorgenannten Gewährleistungsregeln hinaus gewährt VELUX Endverbrauchern allenfalls weitere Rechte unter den Voraussetzungen der "VELUX Herstellergarantie" (www.velux.ch/garantie).

    3. Rechnungsstellung, Preise und Vergütungen

    Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von VELUX im Voraus oder nach Lieferung der PRODUKTE. Rechnungen von VELUX sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Allfällige Gewährleistungsansprüche und unwesentliche Fehlmengen einer Lieferung berechtigen nicht zum Rückbehalt fälliger Zahlungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nicht zulässig.

    Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ohne Mahnung automatisch ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Monat geschuldet. VELUX behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens (einschliesslich Mahnung Inkassospesen) sowie den Vertragsrücktritt und die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. VELUX ist bei Zahlungsverzug des KÄUFERS berechtigt, das Inkasso auf Kosten des KÄUFERS durch einen Dritten besorgen zu lassen. Werden VELUX nach Abschluss des Kaufvertrags Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind oder scheint der Vergütungsanspruch von VELUX sonst wie gefährdet, kann VELUX nach ihrer Wahl (i) die Sicherstellung oder Vorauszahlung des Vergütungsanspruchs verlangen und die Lieferung bis zur Sicherstellung bzw. Vorauszahlung zurückhalten oder (ii) nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

    Sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf der PRODUKTE durch VELUX direkt zu den in der dem KÄUFER zugesandten Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen und Vergütungen.

    Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto in Schweizer Franken (CHF). Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des KÄUFERS.
    Versandkosten, Versicherungen, Verpackung und dgl. gehen zu Lasten des KÄUFERS, sofern nicht explizit etwas Anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn VELUX Gewährleistungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an PRODUKTEN ausführt.

    Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollten zusätzliche PRODUKTE geliefert oder zusätzliche Leistungen durch VELUX erbracht werden, kann VELUX feste Vergütungen anpassen. Alle von VELUX in Preislisten publizierten Preise sind für Händler gegenüber ihren Kunden unverbindliche Preisempfehlungen. Ein Händler ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden vollkommen frei.

    4. Haftung und Haftungsausschluss

    VELUX haftet nur für durch VELUX absichtlich und grob fahrlässig verursachte direkte Schäden sowie für Personenschäden oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Nachweis obliegt dem KÄUFER.

    Jede weitere Haftung von VELUX ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet VELUX in keinem Fall für (i) indirekte Schäden, (ii) mittelbare Schäden, (iii) Folgeschäden, (iv) Mehraufwand (v) Ansprüche Dritter, (vi) entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen, (vii) Schäden aus verspäteter Lieferung, sowie für (viii) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von VELUX, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

    VELUX haftet auch nicht für Schäden, die ausserhalb des Einflussbereichs von VELUX liegen und auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten abgewendet oder behoben werden können („Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt umfasst , insbesondere Epidemien und Pandemien, Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, sonstige Arbeitskonflikte, Krieg, Terroranschläge, politische Unruhen, Revolutionen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), externe Angriffe auf IT-Systeme, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Embargos, unvorhersehbare Transporthindernisse und behördliche Anordnungen und zwar unabhängig davon, ob diese Umstände bei VELUX oder einem Unterlieferanten von VELUX eintreten. Im Falle von Höherer Gewalt kann VELUX ohne Entschädigungspflicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Des Weiteren haftet VELUX nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

    • fehlerhafter Transport;
    • fehlerhafte Montage, wie eine nicht der Montageanleitung bzw. der Einbauvorschriften oder (bei fehlender Anleitung/Vorschrift) nicht den Regeln des ordentlichen Handwerks entsprechende Montage oder eine Montage ausserhalb des empfohlenen Montageumfelds;
    • fehlerhafte Reparatur durch den KÄUFER oder einen von ihm beauftragten Dritten;
    • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung des PRODUKTS, insbesondere Gebrauch entgegen technischen Bauregeln, Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen von VELUX oder sonst zur Verfügung gestellter Sicherheitshinweise oder technischer Weisungen;
    • unterlassene oder fehlerhafte Wartung oder Abänderung des PRODUKTS;
    • nicht-berücksichtigen der örtlichen und geografischen Gegebenheiten (wie z.B. fachgerecht montierte Schneefangansen oder -rechen);
    • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
    • Verstoss des KÄUFERS gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag

    5. Weitere Bestimmungen

    5.1. Beizug von Dritten

    VELUX ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. VELUX steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.

    5.2. Lieferfristen und Termine

    VELUX ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Wegen der Besonderheiten der PRODUKTE ist ein Liefertermin für die VELUX jedoch unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der KÄUFER ist nicht berechtigt, aufgrund von Verzögerungen Ansprüche oder Rechte irgendwelcher Art (einschliesslich Verzug) geltend zu machen.

    5.3. Pflichten des KÄUFERS

    Der KÄUFER ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die von VELUX zu liefernden PRODUKTE korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der KÄUFER die für die Lieferung von PRODUKTEN erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und VELUX auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der KÄUFER VELUX über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von VELUX abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der KÄUFER hat VELUX den erforderlichen Zutritt zu gewähren.

    Der KÄUFER ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von VELUX betreffend der Lieferung von PRODUKTEN zu befolgen. Bei sämtlichen Reparaturen und Arbeiten, welche durch VELUX oder einen für VELUX handelnden Dritten ausgeführt werden, sei es im Rahmen der Gewährleistung oder ausserhalb, hat der KÄUFER Folgendes zu gewährleisten: Dachfenster müssen gut zugänglich sein (Möbelstücke zur Seite gerückt usw.) und die Griffleiste des Dachfensters darf sich in einer max. Höhe von 4m ab Boden befinden. Bei Dachfenstern im Treppenhaus muss eine Leiter stellbar sein. Bei allen Reparaturen von aussen sind die SUVA-Vorschriften einzuhalten (Dachneigung max. 30°, Traufhöhe max. 3m), andernfalls ist vom KÄUFER ein Gerüst oder eine Absturzsicherung zu stellen.

    5.4. Rücknahmen, Umtausch, Stornierungen

    Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages ist aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder - im Falle einer ordnungsgemässer Erfüllung des Vertrages durch VELUX - nur mit Zustimmung von VELUX möglich.

    Die Rückgabefristen betragen 12 Wochen nach Erhalt der Ware. Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels massgebend. Der Artikel befindet sich in der Originalverpackung (mit Ausnahme bei Transportschäden oder fehlenden Komponenten). Dem Produkt muss ein VELUX Dokument, wie Lieferschein oder Rechnung, in Kopie beigelegt werden. Die Portokosten für die Rücksendung von Artikeln gehen generell zu Lasten des Absenders.

    In folgenden Fällen werden die Rücksendekosten von VELUX Schweiz AG übernommen. Dafür wenden Sie sich bitte an info@velux.ch.

    • Bei Erhalt eines anderen Artikels als bestellt
    • Bei Falschangaben seitens VELUX Schweiz AG im Onlineshop
    • Bei Erhalt eines defekten Artikels

    Adresse für Retouren:
    Galliker Transport AG
    VELUX Retouren / LC6
    Werkstrasse 33
    CH-6252 Dagmersellen

    Wenn wir aufgrund der gesetzlichen Rechte Ware zurücknehmen, bitten wir Sie, folgende Abläufe zu beachten:

    • Fehllieferungen werden sofort nach Anlieferung reklamiert.
    • Es erfolgt eine Gutschrift und Neulieferung zu den ursprünglichen Konditionen des Auftrags.
    • Falsch gelieferte Ware aus den Sortimenten A und C wird von unseren Spediteuren auf unsere Kosten zurückgeholt.
    • Falsch gelieferte Ware aus dem Sortiment B und D kann nach Absprache mit der VELUX Kundenbetreuung mit Hilfe eines Barcode-Etiketts, den der Kunde von VELUX erhält, bei der Schweizerischen Post zur Abholung angemeldet werden

    Wir sind ebenfalls zur Rücknahme bereit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Der Wunsch zur Rückgabe muss innerhalb von 12 Wochen nach der Anlieferung gestellt werden.
    • Es muss sich um Artikel des aktuellen Sortiments handeln.
    • Die Anmeldung von Retouren hat über das Online Retourentool (retouren.velux.ch) zu erfolgen.
    • Für die nachfolgend entsprechend gekennzeichneten Produkte entstehen die genannten Retourengebühren. Bei einer Rücksendung von Artikeln mit beschrifteter, beschädigter und/oder geöffneter Verpackung wird zusätzlich eine Verpackungspauschale pro Artikel berechnet:
    Produkt Retourengebühren Verpackungspauschalen
    Dachfenster, Eindeckrahmen, Dämm- und Anschlussprodukte, Innenverkleidungen, Sun-Tunnels, Flachdach-Fenster und Lichtkuppeln (Sortiment A)
    CHF 30.- /Artikel* 
    CHF 50.- /Artikel*
    Aussenrollläden, Hitzeschutz-Markisetten Verdunkelung (SSSS, SSS, SSI)  (Sortiment C)
    CHF 30.- /Artikel* 
    CHF 40.- /Artikel*
    Hitzeschutz-Markisetten Tageslicht (MSLS, MSL, MSI, MML, MHL, MH, MAD, MAG, MIE, MSU, MSG), Verdunkelungsrollos, Sichtschutzrollos, Faltrollos, Energierollos, Lamellenstoren, Insektenschutzrollos (Sortiment B)
    kostenfrei 
    CHF 20.- /Artikel*
    Elektro-, Bedienungs-, Pflege-, Montage- und Sicherheits-Zubehör, Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen (Sortiment D)
    kostenfrei   CHF 20.- /Artikel*
    Ersatzteile für alle Sortimente 
    kostenfrei
    kostenfrei

     
    *exkl. MwSt. 

    Aus Nachhaltigkeits- und Kostenaspekten empfehlen wir Ihnen, Artikel mit niedrigem Wert (z. B. BBX) nicht zu retournieren und für Folgeprojekte zu nutzen. Andernfalls weisen wir darauf hin, dass die Retourenkosten die Kosten des Produkts übersteigen können.

    Stornierung von Aufträgen vor Auslieferung

    • Artikel aus den in der o.g. Tabelle aufgeführten Standardsortimenten A, B, C und D können bis zum Ausliefertag kostenfrei storniert werden.
    • Artikel aus den Sortimenten A und C in Sonderfertigung* können bis zum 10. Arbeitstag vor dem möglichen Sollliefertermin gemäss Auftragsbestätigung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach dem 10. Arbeitstag vor Sollliefertermin berechnen wir 50 % des Listenpreises.
    • Artikel aus dem Sortiment B in Sonderfertigung* können bis zum 5. Tag vor dem möglichen Sollliefertermin gemäss Auftragsbestätigung kostenfrei storniert werden. Danach ist keine Stornierung mehr möglich.

    Hinweis
    Die Definition unserer Sortimente entnehmen Sie bitte der oben eingefügten Tabelle.

    * Unter Sonderfertigung verstehen wir:
    Bei Sortimenten A und C: Artikel mit vom Katalogstandard abweichenden Scheiben, Massen und Sonderfarben.
    Bei Sortiment B: Artikel mit vom Katalogstandard abweichenden Massen.

    5.5. Eigentum und Immaterialgüterrecht

    VELUX oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Produktebeschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern. VELUX oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an ihrem geistigen Eigentum, einschliesslich Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Domänenamen, Designs, Topographien, Know-how, Geschäftsund Betriebsgeheimnissen, Analysen, Methoden, Rechte an Datenbanken, unabhängig davon ob sie eingetragen oder eintragungsfähig sind sowie an deren Rechten daran (einschliesslich Prioritätsrechte). Der KÄUFER anerkennt diese Rechte von VELUX bzw. deren Lizenzgebern.

    VELUX bestätigt, dass die dem KÄUFER abgegebenen Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von VELUX keine Rechte Dritter verletzen. VELUX gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem KÄUFER abgegebenen Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

    5.6. Schutzverletzungen, Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht

    Der KÄUFER verpflichtet sich, die Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von VELUX zu respektieren. Dazu gehört insbesondere die Bezeichnung "VELUX" sowie die gleichlautende Wort-/Bildmarke.

    Der Abnehmer wird die Marken ausschliesslich für echte VELUX Produkte gebrauchen. Die Verwendung der Marken erfolgt ausschliesslich nach Massgabe der dem Abnehmer auf Verlangen gesondert zur Verfügung gestellten "Richtlinien für die Markennutzung" von VELUX, welche auf der VELUX Website einsehbar sind und integrierender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. VELUX hat das Recht, diese Richtlinien jederzeit zu ändern.

    Der Abnehmer wird es unterlassen, selbst oder durch Dritte Schutzrechte, insbesondere Markenrechte, Domainnamen und/oder Unternehmenskennzeichen von VELUX, insbesondere solche mit dem Wortbestandteil "VELUX" oder mit ähnlichen Wort- oder Bildbestandteilen von Marken von VELUX zu registrieren und/oder anzumelden und/oder entsprechende Domainnamen und/oder Unternehmenskennzeichen zu gebrauchen.

    Soweit der Abnehmer Rechte auf entsprechende Bezeichnungen erwirbt, ist er verpflichtet, diese auf Verlangen von VELUX löschen zu lassen. Alternativ kann VELUX verlangen, dass der Abnehmer die Bezeichnungen kostenfrei auf VELUX überträgt. Sollte ein Abnehmer von VELUX Produkten gegen die vorstehenden Verpflichtungen aus dieser Ziffer 5.5. verstossen oder Patente, Markenrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder andere Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums von VELUX verletzen oder in wettbewerbswidriger Weise unzulässige Nachahmungen von VELUX Produkten vertreiben oder auf andere Art und Weise eine unzulässige Herkunftstäuschung bewirken, ist VELUX berechtigt, die weitere Belieferung eines solchen Abnehmers mit VELUX Produkten auch bei noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen sofort einzustellen und/oder sämtliche bestehende Verträge ausserordentlich zu kündigen und/oder rückabzuwickeln. Weitergehende Ansprüche von VELUX bleiben unberührt.

    5.7. Datenschutz

    VELUX bearbeitet und übermittelt Informationen und Personendaten des KÄUFERS für die Abwicklung der Bestellung sowie die Abwicklung des Vertrags (z.B. Auslieferung, Abwicklung der Zahlungen etc.), zur Analyse der Benutzung des Online-Shops durch den KÄUFER, für die Durchführung einer Risikobewertung durch ein Drittunternehmen, zur Kundenbetreuung, zur Produktentwicklung und Wartung, zur Marktforschung sowie um den KÄUFER über unsere Produkte und Dienstleistungen fernmeldetechnisch (z.B. per E-Mail oder Fax) oder anderweitig zu informieren (z.B. per Briefpost) (Werbezwecke).

    Sollte der KÄUFER keine Werbung mehr von VELUX wünschen, so kann er dies VELUX jederzeit wie folgt mitteilen: info@velux.ch

    Weitere Informationen zur Datenbearbeitung und zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzbestimmungen (www.velux.ch/datenschutz), die ein integrierender Bestandteil dieser AGBs sind.

    5.8. Teilungültigkeit

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine gültige und vollstreckbare Bestimmung einigen, die wirtschaftlich der unwirksamen, ungültigen oder nicht vollstreckbaren Bestimmung nahekommt.

    5.9. Anwendbares Recht und Gerichtstand

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kaufvertrag und sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).

    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von VELUX. Es steht VELUX jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KÄUFERS anzurufen.

    Die vorstehende Rechtswahl und der Gerichtsstand gelten nicht, wenn und soweit der KÄUFER nach dem anwendbaren Recht (i) ein Verbraucher im Sinne des schweizerischen Rechts oder einer anderen anwendbaren Gesetzgebung ist und (ii) berechtigt ist, sich zwingend auf die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts zu berufen.

     

  • Rechtliche Hinweise

    Rechtliche Hinweise

    Diese Website wird von VELUX Schweiz AG, Bahnhofstrasse 40, 4663 Aarburg ("VELUX") betrieben und wird dazu verwendet, um Auskunft über VELUX, Ihre Produkte und Dienstleistungen zu geben.

    Auf dieser Website vorhandene Materialien

    Wenn Sie diese Website betreten oder sich darin bewegen oder das darauf vorhandene Material auf sonstige Weise nutzen, einschliesslich dem Download von Software, sollten Sie die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass alle genutzten Inhalte frei sind von Viren und den Betrieb Ihrer Computer-Systeme nicht auf andere Weise beeinträchtigen oder beschädigen. Dies betrifft beispielsweise auch die Kompatibilität von heruntergeladener Software mit Ihrer vorhandenen Software.

    Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität der auf dieser Website enthaltenen Materialien sicherzustellen, wird keine Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich dieser Materialien übernommen. Daher sollten Sie auf der Grundlage dieser Materialien weder bestimmte Handlungen vornehmen oder davon absehen sondern sich mit Ihrer VELUX Gesellschaft vor Ort in Verbindung setzen, um die erforderlichen Materialien und Unterstützung zu erhalten.

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    Texte, Fotos, Filme, Zeichnungen, Grafiken, Töne, Daten usw. unterliegen gegebenenfalls dem Urheberschutz und sind entweder Eigentum von VELUX oder werden in Lizenz von VELUX verwendet.

    Handels- und Dienstleistungsmarken, einschliesslich Logos, Werbe-Slogans usw. sind eingetragene oder nicht eingetragene Marken, die von VELUX in Lizenz verwendet werden. Gezeigte Produkte und beschriebene Methoden unterliegen gegebenenfalls gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten und Patentanwendungen, die von VELUX in Lizenz verwendet werden.

    Es wird keine Lizenz zur Nutzung jeglicher dieser gewerblichen Schutzrechte gewährt und Sie werden darauf hingewiesen, dass VELUX allen Verletzungen seiner gewerblichen Schutzrechte konsequent nachgeht und diese (auch strafrechtlich) verfolgt.

    Verwendung des VELUX Logos

    Das VELUX Logo muss stets in seiner eingetragenen Form und vorzugsweise entsprechend der von der VELUX Gruppe zur Verfügung gestellten Druckvorlage verwendet werden. Basiert das Logo nicht auf einer von VELUX zur Verfügung gestellten Druckvorlage, muss es stets die schriftlichen Spezifikationen der VELUX Gruppe erfüllen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Richtlinien lauten die Spezifikationen wie folgt: Proportionen 1:3; Farbe: Pantone 485 (U/C); CMYK: 100 % Magenta und 100 % Yellow; RAL 2002: NCS S 1080-N; 3M-Folie: 100-386:

    VELUX Logo Markenrichtlinien

    Das VELUX Logo soll vorzugsweise auf weißem Hintergrund erscheinen, alternativ auf einem Hintergrund, der nicht mit einem Teil des VELUX Logos verwechselt werden kann.

    Das VELUX Logo muss stets horizontal positioniert werden.

    Um das VELUX Logo herum, ist ein Freiraum einzuhalten, der jeweils einer Logohöhe entspricht (vgl. Abbildung rechts). Sollte dies nicht möglich sein (z. B. im Fall einer Online Nutzung), ist der Freiraum soweit wie möglich zu bemessen.

    Durch diese Website bereitgestellte Materialien

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    Anwendbares Recht – Gerichtsstand

    Sie stimmen zu, dass Ihre Beziehung mit VELUX ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht untersteht und dass der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und VELUX Aarburg, Schweiz, ist.

    Sonstige rechtliche Hinweise auf dieser Website

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