Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
« Gewinnen Sie VELUX Produkte für Ihr Dachfensterprojekt»

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die VELUX Schweiz AG, Bahnhofstrasse 40, 4663 Aarburg, nachfolgend: «Veranstalter», «VELUX»). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die mindestens 18 Jahre alt, Konsumenten im Sinne des Art. 120 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sind und Eigentümer der Immobilie sind, in der die zu gewinnenden VELUX Produkte eingebaut werden sollen («Teilnehmer»).

2.2. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.

2.3. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Registrierung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Registrierungen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

2.4. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, bei:

2.4.1. Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels

2.4.2. Verstössen gegen diese Teilnahmebedingungen

2.4.3. unlauterem Handeln oder

2.4.4. falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

2.5. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn durch VELUX nachträglich aberkannt werden.

2.6. VELUX akzeptiert keine Registrierungen von Dritten, organisierten Gruppen oder solche, die automatisch vom Computer generiert sind. Unvollständige oder offensichtlich falsche Registrierungen werden nicht akzeptiert.

3. Teilnahme

3.1. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sich die Teilnehmer registrieren. Dafür müssen die Teilnehmer das Online-Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäss ausfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über das Online-Teilnahmeformular unter https://www.velux.ch/de-ch/gewinn2024.

3.2 Für eine gültige Registrierung, ist die Angabe folgender Informationen erforderlich: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer, Projektart, Projektzeitplan, Informationen dazu, was der Einbau der VELUX Fenster im eigenen Zuhause positiv bewirken soll.

3.3 Die Registrierung für das Gewinnspiel ist möglich vom 19. August 2024 bis zum 08. September 2024.

3.4 Die Bestellung der Produkte ist bis zum 31. Mai 2025 möglich, der Einbau muss bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein (vgl. Regelungen unter Ziffer 4.)

3.5 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer auch, dass er im Falle des Gewinns vom Veranstalter mit Namen und Wohnort auf der VELUX Website, per E-Mail sowie auf Social Media Kanälen bekannt gegeben wird.

4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost der Veranstalter VELUX Produkte im Wert von bis zu CHF 10'000.- (inkl. MwSt.), für den Einbau in der Immobilie (Wohnung oder Haus) des Gewinners.

4.2. Produkte von Vario By VELUX (www.vario.velux.com) sind ausgeschlossen.

4.3. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb vier Wochen nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Der Gewinner wird anschliessend vom Veranstalter per Telefon oder E-Mail kontaktiert.

4.4. Bei der Verlosung werden ausschliesslich teilnahmeberechtigte Teilnehmer berücksichtigt.

4.5. Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung per E-Mail oder Telefon innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nicht beim Veranstalter zurück, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

4.6. Die Produkte müssen vom Gewinner bis spätestens 31. Mai 2025 direkt bei der VELUX Schweiz AG bestellt werden. Ein Kontakt wird dem Gewinner nach Gewinn mitgeteilt. Werden die Produkte nicht binnen der genannten Frist bestellt, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

4.7. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, einen gesetzlichen Vertreter oder nachweisbar zur Entgegennahme bevollmächtigten Dritten.

4.8. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.

4.9. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners.

4.10. Soweit der Gewinn der Verrechnungssteuer unterliegt (bei einem Wert von über CHF 1'100.-), muss der Gewinner dem Veranstalter eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Ohne rechtzeitige Zusendung der Wohnsitzbestätigung (innert 15 Arbeitstagen nach Aufforderung durch den Veranstalter) erlischt der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Gewinn in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

4.11. Der Gewinner verpflichtet sich, die Produkte bis zum 31. August 2025 einzubauen und die VELUX Schweiz AG von dem erfolgten Einbau in Kenntnis zu setzen.

4.12. Der Einbau der Produkte ist nicht im Preis enthalten. Der Gewinner kann jedoch, bis zu CHF 3'000.- (inkl. MwSt.) als Teil des Preises für den Einbau ausgeben, sodass bis zu CHF 7'000.- (inkl. MwSt.) für VELUX Produkte übrig bleiben. Der Gewinner ist für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Installation verantwortlich.

4.13. Wenn der Gewinner die oben genannten Beträge zur Bezahlung des Einbaus verwenden möchte, muss der Handwerker dem Veranstalter direkt eine Rechnung vorlegen. Der Endbetrag sollte die MwSt. enthalten.

4.14. Der Gewinner ist für den Einbau der gewonnen Produkte selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist weder berechtigt noch verpflichtet dem Gewinner einen Handwerker zur Installation zu vermitteln.

4.15. Während der Durchführung des Bauprojekts, bleibt der Gewinner mit VELUX über das Bauprojekt in Kontakt, sodass VELUX sicherstellen kann, dass der Zeitrahmen eingehalten wird und den Teilnahmebedingungen entspricht.

4.16. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn.

4.17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, etwaig erforderliche Überprüfungen hinsichtlich der Identität sowie der Post- und/ oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer durchzuführen.

5. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemässe und planmässige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

6. Dokumentation des Bauprojekts; Nutzungsrechte an Foto-/Videoaufnahmen

6.1. Der Gewinner des Gewinnspiels gestattet dem Veranstalter das sich an den Gewinn anschliessende Bauprojekt nach Erhalt des Gewinns in Form von Video- und Fotoaufnahmen, sowohl während des Einbaus der Produkte als auch danach, zu dokumentieren.

6.2. Dafür ermöglicht der Gewinner es dem Veranstalter, das Einbauprojekt für 1–2 Werktage nach Absprache zu besuchen und gestattet dem Veranstalter im Rahmen der Besuche Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation des Projektes und ggf. Nutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken anzufertigen.

6.3. Für die Dokumentation erteilt der Gewinner der VELUX-Gruppe (die VELUX A/S und alle ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen) seine bzw. ihre unwiderrufliche und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Zustimmung zur weltweiten kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos und Videos für die Vermarktung der VELUX-Gruppe und ihrer Produkte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und zwar jederzeit in allen Formen und Medien, die die VELUX Gruppe für angemessen oder erforderlich hält. Die VELUX Gruppe hat das Recht, die Fotos und Videos in jedem Kontext und so lange zu verwenden, zu vervielfältigen, anzupassen, zu ändern, auszustellen, zuzuweisen und zu übertragen, wie es die VELUX-Gruppe nach eigenem Ermessen bestimmt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht in allen Medien und Formaten, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Online- und Internet-Recht, „On demand“-Recht, Nutzung auf Webseiten, in Social-Media-Kanälen usw.), das Druckrecht, das Videorecht, sowie das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung, insbesondere Digitalisierung und elektronischer Bildbearbeitung. VELUX ist berechtigt, die Fotos und Videos auch in bearbeiteter Form, ausschnittsweise oder in Verbindung mit anderen Werken, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen. Die VELUX-Gruppe kann das Recht auch an Vertriebspartner und sonstige Partner der VELUX-Gruppe übertragen.

6.4. Der Gewinner ist damit einverstanden, dass – soweit er auf den Aufnahmen zu sehen ist – die Aufnahmen von seiner Person wie beschrieben und zu den genannten Zwecken verwendet werden und erteil VELUX eine entsprechende Einwilligung. Der Gewinner ist zudem damit einverstanden, dass sein Name in Verbindung mit dem Material des Shootings veröffentlicht wird.

7. Datenschutz


7.1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten (siehe oben) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Post-Adresse und Geburtsdatum wahrheitsgemäss und richtig sind.

7.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern und Gewinnern, z.B. Auswertung der Registrierung, Auslosung, Kontaktaufnahme zur Gewinnbenachrichtigung, Dokumentation des Bauprojekts, Veröffentlichung des Gewinners auf der Website von VELUX sowie Social Media Präsenzen von VELUX, erfolgt im Rahmen der Durchführung dieses Gewinnspielvertrages nach diesen Teilnahmebedingungen bzw. dessen Anbahnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

7.3. VELUX ist es gestattet dem Endkunden per E-Mail-Werbung für eigene, ähnliche Angebote zuzusenden. Der Endkunde kann der Verarbeitung der Daten für diese Zwecke jederzeit, z.B. durch Anklicken des Abmeldebuttons in den erhaltenen E-Mails oder über die E-Mail-Adresse marketing@velux.ch widersprechen.

7.4. VELUX verarbeitet personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Gewinnern unter Einhaltung der Datenschutzerklärung, die auch Informationen zur Löschung personenbezogener Daten, sowie zu den Betroffenenrechten enthält. Die Datenschutzerklärung von VELUX finden Sie hier: Datenschutzerklärung | VELUX.

8. Haftung

8.1. VELUX behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden oder einzelne Teilnehmer davon auszuschliessen, insbesondere wenn technische Gründe seine ordnungsgemässe Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder die Unterbrechung bzw. Beendigung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

8.2. VELUX übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, über die die Registrierung zum Gewinnspiel möglich ist, insbesondere wird keine Haftung für eine eventuelle Überlastung dieser Internet-Seiten übernommen.

8.3. VELUX übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Teilnahme entstandene Schäden. VELUX haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer, Gewinner oder Dritten durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und der Services und für unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten durch Viren, entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht im Falle einer Verletzung von Leib oder Leben.

8.4. VELUX übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der vom Gewinner ausgesuchten Produkte für das Bauprojekt des Gewinners. Auswahl und Einbau der Produkte erfolgen in alleiniger Verantwortung des Gewinners.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VELUX, sowie die Garantiebedingungen von VELUX.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

9.3. Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht und der Wiener Konvention über den Internationalen Warenkauf). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.